5 VOR 12: AfD-Verbot jetzt prüfen!
2026
Wir gehen vor dem Bundesverfassungsgericht:
Walk’n’Talk für Demokratie und ein AfD-Parteiverbotsverfahren nach GG Artikel 21
Jeden Montag seit dem 24.11.2025, 11:55 Uhr, Dauer: 33 Minuten
Schlossbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Das Grundgesetz sieht ein Parteienverbotsverfahren vor. Deshalb fordern wir von den demokratischen Parteien, von Landesregierungen, Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Entscheidung zu stellen, ob die AfD verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung auszuschließen ist (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes).
Am 17. Januar 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht gegen ein Verbot der NPD, weil sie zu klein war. Jetzt hört man von Gegnern eines Verbotsverfahrens, die AfD sei zu groß. Aber das Grundgesetz macht keine Vorgaben zur Größe einer Partei. Entscheidend ist, ob sie ein auf Beseitigung der bestehenden freiheitlich demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept vertritt. Das ist bei der AfD der Fall (https://afd-verbot.de) und es gibt klare Anhaltspunkte, dass sie dieses Ziel erfolgreich durchsetzen kann. Denn in Umfragen zeichnen sich in mehreren Bundesländern mögliche Mehrheiten für die AfD ab. Deshalb hat das Parteienverbotsverfahren Aussicht auf Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht bietet den höchsten Schutz für unsere Demokratie. Mit unserem Walk’n’Talk wollen wir ihm unsere Wertschätzung zeigen und die demokratischen Parteien auffordern, das Parteienverbotsverfahren einzuleiten.